Reform der Rechtsberatung ist überfällig

Reform der Rechtsberatung ist überfällig – Rechtssuchende gehören an die 1. Stelle

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

Das Rechtsberatungsgesetz bedarf dringend einer Generalrevision. Wir brauchen ein Dienstleistungsgesetz, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt. Damit verabschieden wir uns endlich von einem Gesetz, das 1935 zur Eliminierung der jüdischen Anwaltschaft geschaffen und danach vorrangig zur Abwehr von Nicht-Anwälten von der Rechtsberatung benutzt wurde.

Guter Rechtsrat ist praktizierter Rechtsstaat! Dem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ganz besonderer Weise verpflichtet. Deshalb gehört die Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten auch künftig im Kern in die Hand der dafür qualifizierten Anwaltschaft. Sie ist verschwiegen, unabhängig und den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet.

Doch die Anwaltschaft darf kein Monopol für jegliche Dienstleistung mit rechtlichem Bezug haben. Sie darf sich nicht mehr nach “Art der Zünfte” gegen unliebsame, aber in Teilbereichen kompetente Konkurrenten abschotten. Einfache und ausdrücklich fachspezifische Rechtsauskünfte können auch Nicht-Anwälte erteilen.

Uns Grünen ist die Erleichterung der karitativen Rechtsberatung besonders wichtig. So können Selbsthilfegruppen, soziale Beratungsstellen, z.B. amnesty international, Kriegsdienstverweigerungsgruppen und Vereine der Flüchtlingshilfe, Rechtsrat erteilen. Dies hilft Menschen, die aus Kosten- oder anderen Gründen keinen anwaltlichen Rat suchen würden. Voraussetzung hierbei ist eine juristische Unterstützung der Verbände im Hintergrund.

Der Regierungsentwurf packt wichtige Probleme an den Hörnern. Ob alle Griffe richtig gesetzt sind, bleibt kritisch zu hinterfragen. Besonders gehört noch auf den Prüfstand, in welchem Umfang Nichtanwälte neben ihrer eigentlichen Dienstleistung auch Rechtsrat erteilen dürfen. Gleiches gilt für die Öffnung der Beratung für große und mächtige Verbände sowie die dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und anderen Berufen.