Einkünfte

Wie alle Bundestagsabgeordneten erhalte ich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch Diät genannt) von derzeit € 7.668 pro Monat.

Für meine Altersvorsorge und Krankenversicherung (Zuschuss des Bundestages zur KV ca. € 250,-) komme ich selbst auf. Ein Anspruch auf die Altersentschädigung entsteht erst, wenn ein Abgeordneter dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat.

Zudem erhalte ich wie jedes MdB eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von monatlich € 3.969,-.

Mit dieser Pauschale werden Kosten für eine Zweitwohnung in Berlin, die Miete und zusätzliche Ausstattung für das Wahlkreisbüro in München, Reisekosten für Mitarbeiter/innen und sonstige mandatsbezogene Ausgaben in Bayern, Berlin und bei Auslandsreisen bezahlt.

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit – wie sog. Werbungskosten – gibt es für Abgeordnete nicht. Nach Art. 48, Abs. 3, Satz 2 Grundgesetz hat jeder Abgeordnete das Recht auf freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel.

Zudem bin ich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Neben der Abgeordnetentätigkeit bleibt aber kaum Zeit für die Ausübung des Berufs als Anwalt und Strafverteidiger. Für die Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und anderen Anwaltsverbänden sowie für die verpflichtende Berufshaftpflicht entstehen erhebliche Kosten. Nach Abzug dieser Pflichtabgaben bleibt der Beruf als Rechtsanwalt weiterhin leider ein Zuschussgeschäft.