Deals in Strafverfahren

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin Zypries,

Sie haben in Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrem Gesetz die Grundlagen des Strafprozesses schützen und bewahren. Ich will mich in meinem Redebeitrag mit den Grundlagen und dem Zustand des Strafprozesses beschäftigen.

Die Grundnormen des rechtsstaatlichen Strafprozesses sind Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit, Strafe nach dem Maß der Schuld, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, Öffentlichkeit des Verfahrens, die Unschuldsvermutung aufseiten des Angeklagten, sein Recht, zu schweigen, sein volles Antragsrecht in der Hauptverhandlung, Rechtsmittel und das Verböserungsverbot, die Reformatio in Peius. Das ist geronnenes Verfassungsrecht und aus der Verfassung in die Strafprozessordnung eingeflossen.

Wie ist es darum bestellt? Ich frage das deswegen, weil gewichtige Stimmen ‑ nicht etwa populistische Stimmen, nicht Herr Prantl oder andere, sondern Stimmen, die wir in einer sachlichen Debatte zur Kenntnis nehmen sollten ‑ auf genau diese Grundsätze und ihre Entwicklung in den letzten 20 Jahren rekurrieren. Statt vieler will ich an dieser Stelle nur die Überschrift eines Aufsatzes von Herrn Professor Thomas Fischer, einem Richter am Bundesgerichtshof, zitieren. Er schrieb in der NStZ vom August 2007 einen Artikel mit dem Titel “Regelung der Urteilsabsprache ‑ ein Appell zum Innehalten”. Übrigens hat auch Herr Hassemer in der Süddeutschen Zeitung von Geschäften mit der Wahrheit gesprochen.

Es ist richtig, dass es für den deutschen Strafprozess schon einmal bessere Zeiten als heute gab. Es gab aber auch schon schlechtere Zeiten; das dürfen wir nicht vergessen. In den letzten 30 Jahren, seit den 60er-Jahren ‑ damals haben die Kollegen Stünker, Gehb, van Essen und ich im Jurastudium etwas über den Strafprozess gelernt ‑,

(Dr. Peter Danckert (SPD): Mich darfst du auch erwähnen!)

fand allerdings eine Entwicklung statt, in deren Verlauf an den Grundlagen des Strafprozesses gesägt wurde, und zwar immer in Richtung des Abbaus von Grundrechten und der Verkürzung von Rechtspositionen.

Urteil und Strafe sollen auf Wahrheit und Gerechtigkeit fußen. In Wirklichkeit fußen sie auf dem Akteninhalt. Das Maß der Strafe sollte von dem Maß an Schuld bestimmt sein. Es wird aber von den Ressourcen der Justiz bestimmt. Die Unmittelbarkeit des Verfahrens ist längst in das Vorverfahren verlagert. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist zigfach durchlöchert. Die Rechte des Angeklagten, von denen ich gesprochen habe, halten noch. Aber es wird im politischen Diskurs darüber diskutiert, ob die Unschuldsvermutung überhaupt allgemein gelten soll, es wird darüber diskutiert, ob denn Schweigen nicht doch ein Teil von Schuldeingeständnis ist. Es wird seit Jahren darüber diskutiert, ob man die Antragsberechtigung im Strafprozess nicht einschränken soll. An den Rechtsmitteln wird auch herumgesägt.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unglaublich!)

Nochmals der Bundesrichter Fischer. Ich zitiere aus seinem Beitrag in der NStZ:

“Daher sind vor allem die Fragen offen geblieben, die sich aus den gravierenden Macht-Verschiebungen ergeben, welche in den vergangenen Jahrzehnten den Strafprozess bereits verändert haben. Dessen Schwerpunkte haben sich, Stück für Stück, vom Hauptverfahren in das Ermittlungsverfahren, von den Gerichten zur Staatsanwaltschaft, von der Staatsanwaltschaft zur Polizei verschoben … manche Bereiche der Strafverfolgung sind fast vollständig von der Polizei bestimmt. Die komplizierte Ausbalancierung von Schutz-Rechten und Macht-Positionen, welche den Kern sozialer und normativer Geltung des Strafprozessrechts bildet, ist … aus den Fugen geraten.”

Das sagt nicht irgendein Kämpfer, irgendein Populist, das sagt ein Richter am Bundesgerichtshof. Wir sollten diese Bedenken bei unseren Überlegungen aufnehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch die Politik ist an dieser Entwicklung Schuld. Sie hat diese Entwicklung gesetzlich begleitet und manchmal sogar verschärft. Wir machen immer kompliziertere und unklarere materielle Strafnormen. Die heutige Debatte über § 89 a StGB ist ein Beleg dafür. Die Richterschaft, die Staatsanwaltschaft wird im Stich gelassen: keine Stellen, keine Ausstattung, kein Geld. Der Bundesgerichtshof schreibt in einem seiner Urteile vom letzten Jahr: Die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke. Große Wirtschaftsstrafverfahren sind nicht mehr zu bewältigen.

(Wolfgang Nešković (DIE LINKE): So ist es!)

Deswegen sage ich Ihnen: Der Deal im Hinterzimmer, die Geschäfte mit der Wahrheit, die Sanktionsschere als gerichtliche Erpressung, das ist ein Teil der Antwort einer hilflosen Justiz auf diese zwanzig, dreißig Jahre Fehlentwicklungen. Das müssen wir bei unseren Überlegungen bedenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier setzt meine Kritik an den Kritikern an. Ich sage: Die Regelung des Deals begrenzt diese Missstände, bewahrt Grundsätze vor weiterer Erosion.

(Joachim Stünker (SPD): So ist es! – Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Wer überprüft das denn?)

Das sind nicht, wie Professor Hassemer es gesagt hat, “Schritte in eine andere Welt”, das ist in der realen Welt des Strafprozesses ein einzelner Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg van Essen (FDP): So ist es! ‑ Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Mehr Anspruch haben wir auch nicht erhoben!)

Dieser Gesetzentwurf hat viele Vorläufer. Er ist besser als mancher der Vorläufer, über die wir gelesen haben.

(Jörg van Essen (FDP): So ist es!)

Über einige wenige Punkte werden wir in der Beratung noch diskutieren müssen; ich will diese Punkte jetzt nicht im Einzelnen aufführen. Ich werde jedenfalls dazu beitragen, dass wir in den Ausschussberatungen zu einem vielleicht noch besseren Gesetzentwurf kommen, als er uns schon vorliegt.