Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten und schafft Rechtssicherheit

Heute haben Abgeordnete aus mehreren Fraktionen einen gemeinsam Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung vorgelegt. Hierzu erklärt Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):

In unserem Gesetzentwurf haben wir die Selbstbestimmung des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen.

Es ist Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung, Entscheidungen für eine Zeit zu treffen, in der man – etwa aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit – nicht mehr entscheidungsfähig ist. Dieses Recht wäre entwertet, wenn Festlegungen für zukünftige Konfliktlagen nicht oder nur begrenzt respektiert würden.

Die zentrale Frage für viele Menschen lautet: Wie kann ich sicherstellen, dass meine bei klarem Bewusstsein getroffenen Entscheidungen auch dann bindend sind, wenn ich nicht mehr einwilligungsfähig bin?

Dabei soll nicht nach Art und Stadium der Erkrankung differenziert werden. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen. Diese Position entspricht auch der des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.

Mit unserem Gesetzentwurf geben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.