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Internet-Tauschbörsen

10. September 2007

Grünes Fachgespräch "Internet-Tauschbörsen"

Das lebhafte dreistündige Fachgespräch "Internet-Tauschbörsen - zwischen Spaß und Staatsanwaltschaft" diente dazu, sowohl die Funktionsweise von Tauschbörsen zu verstehen, als auch die strafrechtliche/zivilrechtliche Vorgehensweise der Musikindustrie-Vertreter und zuguterletzt die gegenwärtige und zukünftige rechtliche Einbettung des Themas.

Problemaufriß

"Filesharing" meint die Weitergabe von Dateien – meist Musikdateien – in Internet-Tauschbörsen. Technisch funktioniert das so: zwei Nutzer werden zum Zweck des Datenaustauschs in direkten Kontakt gebracht, so dass der eine vom anderen eine Datei herunterladen kann. Das Herunterladen von Dateien (Download) von einem Server geht mit dem zeitgleichen Anbieten von Dateien (Upload) Hand in Hand. "Filesharing" findet in sog. Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) statt, zu dessen Benutzung man eine spezielle Software braucht. Bekannte Tauschbörsen sind z.B. Gnutella und BitTorrent.

Rechtlich unproblematisch sind beim Tausch freie Inhalte, die auf Open-Source basieren oder unter einer Creative Commons Lizenz stehen. Da aber auch urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden, ist die Tauschbörsennutzung eine rechtliche Gratwanderung.

Während die Nutzer im "Filesharing" eine neue Dimension der Musikverbreitung sehen, die bereits seit Jahren zum Leben vieler junger und auch älterer Menschen gehört, schreiben viele Künstler und die Musikwirtschaft den zurückgehenden Verkauf von CDs auch der Existenz von Tauschbörsen zu und gehen u.a. mit Abmahnungen gegen die Nutzer vor.

Rechtslage

Gegenwärtig: Werden bei der Nutzung von Tauschbörsen Urheberrechte verletzt, kann der Verletzte auf Unterlassen oder Schadensersatz klagen, wenn er Namen und Adresse des Verletzters kennt. Auskunftsansprüche gegen Provider stehen aber bislang nur den Staatsanwaltschaften zu, weshalb Rechteinhaber in der Vergangenheit oft zum Mittel einer strafrechtlichen Anzeige gegriffen haben um an die notwendigen Informationen zu kommen.

Zukünftig: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der "Enforcement-Richtlinie" (BT-Drs. 16/5048) soll die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum verbessert werden: Durch einen Drittauskunftsanspruch gegen Provider, der unter Richtervorbehalt steht, sollen die Rechteinhabern künftig Auskünfte zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erhalten.

Präsentationen

Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung in das Thema meinerseits, begann Rechtsanwalt Clemens Rasch, der für die ProMedia GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen verfolgt und  in großem Stil Ermittlungs- und Abmahnverfahren gegen die NutzerInnen betreibt. Er stellte zunächst dar, wie Tauschbörsen technisch funktionieren. Anschließend erläuterte Herr Rasch die Schwierigkeiten, die es wegen der dynamischen IP-Adresse bei der Verfolgung gebe und kritisierte das geplante Gesetz zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" als unzulänglich.

Tauschbörsen

Matthias Mehldau (21) von der Grünen Jugend besetzte das Podium als Mitglied des Chaos Computer Club und als Stellvertreter der TauschbörsennutzerInnen. Er machte insbesondere deutlich, wie in seiner Generation mit digitalen Inhalten umgegangen wird. Matthias empfahl der Musikindustrie, neue Geschäftsmodelle - wie z.B. die Kulturflatrate - auszuprobieren, anstatt ein "erhebliches Überwachungspotenzial für die Kontrolle von Filesharing" aufzubauen. Im überwiegend jungen Publikum erntete er für seinen Beitrag und seine Vorschläge viel Anerkennung.

Schließlich präsentierte Rechtsanwalt Christian Solmecke, der schwerpunktmäßig TauschbörsennutzerInnen in strafrechtlichen Ermittlungs- und zivilrechtlichen Abmahnverfahren vertritt, den Verlauf eines solchen Verfahrens. Dabei wurde deutlich, dass das Strafverfahren gegen die hauptsächlich jugendlichen Beschuldigten zwar fast immer eingestellt wird, es aber oft zu einem Zivilverfahren kommt. Dies hat wegen der hohen Streitwerte verheerende Folgen für die Betroffenen, die oft mehrere tausend Euro zahlen müssen.

Tauschbörsen

Nach einer ersten Frage- und Antwortrunde nahmen Herr Dr. Wichard und Herr Dr. Stühmer vom Bundesjustizministerium Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der mit über einem Jahr Verspätung die "Enforcement-Richtlinie" umsetzen soll - ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sei schon eingeleitet. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie so restriktiv wie möglich um: der neu eingeführte Drittauskunftsanspruch sieht einen Richtervorbehalt vor, auch der Verletzte muss im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben und die Abmahngebühren sollen bei erstmaligen einfachen Fällen gedeckelt werden.

Die Abschlussdiskussion warf nochmal viele Fragen auf: Stellt der Gesetzentwurf eine Verbesserung der gegenwärtigen Rechtslage dar? Wäre ein Streitwertekatalog sinnvoll? Sollte man nicht doch eine Pauschalvergütung erheben, statt einzelne NutzerInnen zu verfolgen? Welche KünstlerInnen sind von der Tauschbörsennutzung betroffen, welche nicht?

Ob die Realität sich dem Recht zu beugen hat oder das Recht formen wird, bleibt abzuwarten. Viele Impulse und Fragestellungen boten jedenfalls genügend Anlaß  für weitere Fachgespräche zum geistigen Eigentum.

 

Zusätzliche Information